FAQ- und Wissensdatenbank
Die Fondsrente ist nicht für Bestandstarife möglich. Nur für Verträge des
(A) Vermögensaufbau & Sicherheitsplans und entsprechender Produkte, die mit der ab dem Release vom 29.03.2021 zur Verfügung stehenden Version des Angebotsprogramms beantragt wurden,
(B) Vermögens- & Einkommensplans, die mit der ab dem Release vom 30.06.2021 zur Verfügung stehenden Version des Angebotsprogramms beantragt wurden,
(C) Basisrente Vermögensaufbau, die mit der ab dem Release vom 21.12.2021 zur Verfügung stehenden Version des DVAG-Onlinesystems beantragt wurden,
ist die Fondsrente wählbar.
Es wird es keine Umstellungstarife geben, da es sich um eine vollständige steuerliche Novation des Vertrags (A, B) handeln würde. Bei der Basisrente (C) gibt es für Bestandsverträge keine zertifizierten Versicherungsbedingungen mit Fondsrente.
Für den Sicherheitsplan im VASP sind – wie bisher – Umstellungstarife vorgesehen. Hierzu finden Sie nähere im Tarif-ABC unter dem Stichwort „Umstellung von Bestandsverträgen in den Vermögensaufbau & Sicherheitsplan“.