FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung auch dem Beruf oder Gewerbe dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände des VN oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person mitversichert. In der OPTIMAL-Variante gilt zudem, dass Versicherungsschutz auch in Räumen (innerhalb des Versicherungsortes), die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, besteht. Für die am Versicherungsort befindlichen Sachen besteht dann auch Versicherungsschutz , wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Dies gilt auch im Rahmen des Bausteins Hausrat OPTIMAL XXL.Auf einen Vermögensberater, der zu Hause, also in seiner in der Hausrat versicherten Wohnung, arbeitet, trifft das zu.Wenn der Vermögensberater aber sein Büro nicht in seiner privaten Wohnung hat, sondern andere Räumlichkeiten nutzt, besteht in der Hausratversicherung kein Versicherungsschutz für diese anderen Räumlichkeiten und die darin befindlichen Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.