FAQ- und Wissensdatenbank
Der Versicherungsschutz für Schäden durch Verlieren gilt auch für Smartphones und natürlich ebenso für das Portemonnaie des Kunden. Zu beachten ist aber natürlich, dass auch für Schäden im Rahmen der Außenversicherung zusätzlich die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gelten. Hier gilt in Hausrat Optimal eine Entschädigungsgrenze von 3.000 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge.
Hier gilt natürlich, wie bei jedem Schadenfall, dass auch das Verlieren von Bargeld glaubhaft nachgewiesen werden muss. Zudem darf der Schaden nicht durch das Stehen-, Hängen- oder Liegenlassen von Sachen entstanden sein.