FAQ- und Wissensdatenbank
Nein, derzeit verzichtet die Generali in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung. Da die Verminderung der Selbstbeteiligung nach § 204 VVG eine Mehrleistung darstellt, kann allerdings nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Generali diese für die Kunden vorteilhafte Regelung auf Dauer beibehalten wird.