FAQ- und Wissensdatenbank
Da sich die Leistungen von „Normaltarifstufe“ und die Ausbildungsstufe – bis auf die Selbstbeteiligung – nicht unterscheiden, ist bei einem Wechsel zwischen korrespon-dierenden SB-Tarifen keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Derzeit verzichtet die Generali auch bei einer Reduktion der Selbstbeteiligung auf eine Gesundheitsprüfung, so dass bei einem Wechsel von einer Ausbildungsstufe in eine Normaltarifstufe auch eine niedrigere SB gewählt werden kann.