FAQ- und Wissensdatenbank
Hier muss man unterscheiden ob es eine Wertsache ist oder nicht. Eine hochwertige Uhr aus Edelstahl gilt zum Beispiel nicht als Wertsache. Eine Uhr aus Gold, Platin oder Silber jedoch schon. Gleiches gilt für die Verarbeitung von Edelsteinen. So gilt eine Edelstahluhr beispielsweise als Wertsache, wenn sie über einen Brilliantenbesatz verfügt.
Am Versicherungsort sind alle Schäden unbegrenzt (bei Wertsachen bis zur Entschädigungsgrenze für Wertsachen) versichert. Lediglich die verhaltensbedingt begünstigten Diebstähle sind auf 5.000 € bzw. 200 € bei Wertsachen begrenzt. Die Besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, die sich außerhalb qualifizierter Wertbehältnisse befinden (z. B. 3.000 EUR für Bargeld) gelten natürlich ebenfalls.
Beispiel:
Außerhalb des Versicherungsortes gilt die Entschädigungsgrenze von 20.000 €. Auch hier gelten die besonderen Entschädigungsgrenzen bei den verhaltensbedingt begünstigten Diebstählen von5.000 € bzw. 200 € bei Wertsachen sowie (wie immer) die Besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (z. B. Bargeld).
Bei Verlust macht es keinen Unterschied ob es eine Wertsache ist oder nicht und es gilt immer die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung für XXL-Schäden (20.000 EUR) sowie natürlich wiederum die Besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (z. B. Bargeld).
Auf der einen Seite sind Schäden durch Verlieren in Hausrat XXL mitversichert, auf der anderen Seite besteht aber keine Deckung für Schäden durch das Stehen-, Hängen-, Liegenlassen von Sachen. Hierbei ist zu beachten, dass das Stehen-, Hängen- und Liegenlassen von Sachen immer nur das primäre Ereignis darstellt, infolge dessen ein sekundäres Ereignis passiert, durch das der eigentliche Verlust entsteht.
Beispiele: