FAQ- und Wissensdatenbank
Für das Neugeschäft mit technischen Versicherungsbeginnen ab dem 01.01.2022 (Angebotsprogramm-Version vom 21.12.2021) besteht bei den Produkten
die Möglichkeit, die Anlagebeträge für den Vermögensaufbau (lfd. Beitragszahlung, Einmalbeiträge und Sonderzahlungen) ganz oder teilweise in den neuen Generali Exklusiv Fonds zu investieren. Dabei ordnet die Generali Deutschland Lebensversicherung AG dem jeweiligen Versicherungsvertrag mit jedem Anlagebeitrag, der in den Generali Exklusiv Fonds fließen soll, die entsprechende Anzahl von Anteilen an diesem Fonds zu. Die Anlage in den Generali Exklusiv Fonds steht Ihren Kunden jetzt neben den bekannten Anlagemöglichkeiten wie Investmentfonds (Publikumsfonds), Gold oder aber konventionellem Sicherungsvermögen der Generali zur Verfügung.
Durch die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten um die Anlage in den Generali Exklusiv Fonds haben Sie und Ihre Kunden eine weitere tolle Möglichkeit, flexibel auf alle Marktgegebenheiten zu reagieren und diesen Fonds – dessen Anlagen i.d.R. sonst nur Großanlegern vorbehalten sind –zu investieren.
Der Kunden genießt die volle Flexibilität bei der Wahl der Anlageform und hat die Möglichkeit zur Anpassung über den Vertragsverlauf bis zum Rentenbeginn.
Hinweis:Die den Kundenverträgen zugeordneten Anteile des Generali Exklusiv Fonds werden getrennt vom sonstigen Sicherungsvermögen in einem eigenen Anlagestock geführt. Die noch nicht den Verträgen der Kunden zugeordneten Anteile sind Teil des sonstigen Sicherungsvermögens (siehe auch Frage 4).