FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ist eine Anwartschaft in folgenden Fällen möglich:
a) Mutterschutzfristenb) Elternzeit nach Elternzeitgesetzc) Pflegezeit nach Pflegezeitgesetzd) Bezug von ALG Ie) berufliche Auszeit von mindestens sechsmonatiger Dauer („Sabbatical“)f) vorübergehend reduzierte Arbeitszeit von mindestens sechsmonatiger Dauerg) vorübergehender Auslandsaufenthalt von mindestens sechsmonatiger Dauer