FAQ- und Wissensdatenbank
Nicht alle Schüler zahlen den gleichen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsabsicherung, die zugrunde liegende Berufsgruppe hängt auch von der besuchten Schulform ab. Bei Besuch einer weiterführenden Schule werden Schüler besonders günstig eingestuft, z B. Schüler der Sekundarstufe II der gymnasialen Oberstufe oder der Fachoberschule.
Nicht versicherbar sind Schüler, die eine Sonder- oder Förderschule besuchen (eine Schule für Kinder mit einer geistigen/kognitiven Behinderung, Sinnes- oder Körperbehinderung). Hier kann u. U. alternativ z. B. die Grundfähigkeitsabsicherung für Schüler ab dem 15. Lebensjahr angeboten werden.