FAQ- und Wissensdatenbank
Es ist richtig, dass sich die Definition eines Versicherungsfalls in OPTIMAL XXL auf ein von außen einwirkendes Ereignis bezieht und dies in EP/EPP so nicht erwähnt wird. Dieser Unterschied ist aber weitgehend deklaratorisch und das Wording aus OPTIMAL XXL ist dadurch einfach verständlicher formuliert. Denn Defekte, die aus dem Inneren eines technischen Gerätes resultieren sind eigentlich immer entweder durch einen Konstruktions-/Material-/Ausführungsfehler bedingt oder aber durch Verschleiß von Bauteilen (Abnutzung oder Alterung). All diese Ursachen sind aber auch in EP/EPP ausgeschlossen, so dass ein solcher Schaden auch aus EP/EPP heraus nicht bezahlt würde. Dinge wie eine fehlerhafte Herstellung oder Alterung/Verschleiß sind schlichtweg keine versicherbaren Ereignisse.
Lediglich in der Theorie lässt sich ein Fall konstruieren, in dem EP/EPP einmal weitgehender als XXL sein könnte, nämlich wenn ein verschlissenes Bauteil einen Folgeschaden an einer weiteren Austauscheinheit verursachen würde. Losgelöst davon, dass der Begriff „Austauscheinheit“ schwer verständlich ist, ist dies aber ein sehr theoretischer Fall, da durch die allermeisten alterungs-/verschleißbedingten Schäden lediglich das defekte Bauteil selbst betroffen ist und hierdurch in der Regel keine Folgeschäden entstehen.
Hierzu ein Beispiel: Erleidet ein 10 Jahre alter Wäschetrockner alterungs-/verschleißbedingt einen Motorschaden, läuft das Gerät schlichtweg nicht mehr und es werden hierdurch keine weiteren Defekte verursacht. Es liegt allein durch den Motorschaden ein Totalschaden vor. Aber selbst, wenn der nicht versicherte Motorschaden einen Folgeschaden an einem anderen, auszuwechselnden Bauteil (Austauscheinheit) verursachen würde, wäre aus EP/EPP heraus keine hohe Entschädigung zu erwarten. Denn alterungs-/verschleißbedingte Schäden treten bei entsprechend alten Geräten ein, so dass ein aus EP/EPP zu zahlender Zeitwert kaum noch nennenswert wäre.