FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, die Gesundheitsgarantie gilt auch für die PPV und ein Krankentagegeld. Für das KT gilt: Die Versicherten können im Rahmen der Gesundheitsgarantie ein Krankentagegeld in Höhe des Nettoeinkommens abschließen, wobei die zum Garantie-termin gültige, in den Annahmerichtlinien festgelegte KT-Höchstgrenze nicht überschritten werden darf.