FAQ- und Wissensdatenbank
Nein:
Güterkraftverkehrsrecht / Marktzugang:
Die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 sieht in ihrem Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe e) vor, dass die Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen) bestimmten Gütern sowie im Zusammenhang damit durchgeführte Leerfahrten keiner Gemeinschaftslizenz bedürfen und von jeglichem Erfordernis einer Beförderungsgenehmigung ausgenommen sind.