FAQ- und Wissensdatenbank
Hub-/Gabelstapler gelten -wie alle anderen definierten fahrbaren Maschinen- nur versichert, wenn deren Neuwert bei Antragstellung oder am Tag des Zukaufs nach Antragstellung den Betrag von 25.000 EUR je Maschine nicht übersteigt und sofern sie ausschließlich am Versicherungsort und im Umkreis von 100 Metern um den Versicherungsort eingesetzt werden. Die Entschädigungsberechnung erfolgt analog stationärer Maschinen, es wird also nach Teil- und Totalschadenfall unterschieden. Im Totalschadenfall innerhalb der ersten 24 Monate ab der ersten Inbetriebnahme der versicherten Sache wird der Neuwert entschädigt, bei älteren Maschinen/Anlagen ist die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt.