FAQ- und Wissensdatenbank
Es besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Aufgrund der Ereignisse in der Ukraine besteht in der Kaskoversicherung nur eingeschränkte Deckung, da Schäden durch Kriegsereignisse ausgeschlossen sind. In diesen besonderen Zeiten möchte die Generali besonders solidarisch und hilfsbereit zu den eigenen Kunden sein. Aus diesem Grund hat man sich auf folgendes Vorgehen geeinigt:
Kunden können sich in der Betriebsabteilung telefonisch eine Deckungsbestätigung einholen. Die Kolleginnen und Kollegen der Betriebsbereiche werden den Vorgang wohlwollend prüfen, wenn möglich eine Deckungszusage erteilen und die Entscheidung dokumentieren.
HINWEIS: Zum jetzigen Zeitpunkt sollten Sie sich nicht selbstständig in Richtung Krisengebiet bewegen. Dazu ist die Situation vor Ort zu unübersichtlich und gefährlich. Besser ist es, sich an die örtlichen Behörden zu wenden bzw. die Zweigstellen, etwa vom Deutschen Roten Kreuz. Diese bündeln Hilfsangebote und führen Menschen zusammen.