FAQ- und Wissensdatenbank
Bei dem von Ihnen beschriebenen Handbike handelt es sich unseres Erachtens um Zubehör / einen Bestandteil eines Rollstuhls. Wird das Handbike gestohlen, wenn es gerade an dem Rollstuhl montiert ist, sehen wir Versicherungsschutz weniger über die Fahrraddiebstahldeckung, jedoch eindeutig über die Leistung „Diebstahl von Rollstühlen und Gehhilfen“.
Bei einem ED in die Wohnung besteht natürlich ebenfalls Deckung, da es sich um einen Hausratgegenstand handelt.
Nach den derzeitigen Bedingungen ist der separate Diebstahl eines Hand- / Adaptivbikes nicht versichert. Hintergrund ist, dass dieses (für sich allein genommen) weder ein Fahrrad ist noch ein Dreirad oder Rollstuhl. Es dient lediglich der Erweiterung eines Rollstuhls.
Wir empfehlen daher, bei Antragstellung den individuellen Einschluss für den Diebstahl des abgeschlossenen Hand- / Adaptivbikes in der KD anzufragen. Wir werden dies dann beitragsfrei einzelvertraglich regeln.
Darüber hinaus folgender Auszug aus Wikipedia:
Es gibt zwei Grundtypen: das Adaptivbike, das an fast jeden handelsüblichen Rollstuhl montiert werden kann, und das reine Rennbike, das ohne Rollstuhl auskommt.
Das Adaptivbike eignet sich für den Alltagsgebrauch und für mittellange Touren, während das Rennbike eigentlich nur für Rennen bzw. Training geeignet ist.
Bei dem zweiten infrage kommenden Typus (Rennbike) liegt konstruktiv kein Rollstuhl vor. In diesem Fall würden wir den Versicherungsschutz aber über die versicherten Behindertendreiräder sehen, da die Definition der versicherten Dreiräder (dreirädriges Landfahrzeug, das mit Tretkurbeln oder einer vergleichbaren Einrichtung durch Muskelkraft bewegt wird) erfüllt ist.