FAQ- und Wissensdatenbank
Ja. Der Wartezeiterlass gilt – befristet für Versicherungs-beginne bis zum 31.12.2021 – für alle Tarife aus Mein Gesundheitsplan, gemäß nachstehender Tabelle:
Wir weisen darauf hin, dass der abgestimmte Prozess die Prüfung des Wartezeiterlasses erst im Leistungsfall vorsieht (vgl. auch Inhalt der Garantie-Erklärung).
Bitte beachten: Die vorteilhafte Regelung bezieht sich allein auf den Erlass der Wartezeit. So sind insbesondere die Gesundheitsfragen vollständig zu beantworten und auch die Zahnstaffel sowie die KFO-Staffel (im PlanJ) sind zu erfüllen.