FAQ- und Wissensdatenbank
Aktuell wären Tätigkeiten, die dem üblichen Behandlungsspektrum eines entsprechend qualifizierten Kosmetikers (also auch Permanent Make-Up) zuzuordnen sind, über die KFS versichert (außer sie fallen unter den in den Bedingungen genannten Ausschlusskatalog).
Zusätzlich muss als zweite Betriebsart auch der Kosmetiker angegeben werden.