FAQ- und Wissensdatenbank
Diese stehen im Vermögensaufbau & Sicherheitsplan und entsprechenden Produkten (A) sowie bei der Basisrente Vermögensaufbau (C) weiterhin grundsätzlich unverändert zur Verfügung.Die Verfügungsphase beginnt zu dem Jahrestag des Versicherungsbeginns nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer, frühestens nach einem Versicherungsjahr. In der Verfügungsphase kann der Rentenbeginn gegenüber dem bislang vereinbarten Rentenbeginn ggf. vorverlegt werden. Sofern dies Ihr Kunde wünscht, werden natürlich die im Versicherungsgeschein genannten Rentenfaktoren zum bisher vereinbarten Rentenbeginn entsprechend herabgesetzt.
Mit der Verlängerungsphase kann Ihr Kunde den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Dies ist bis zu 10 Jahre – allerdings maximal bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres möglich. Die Rentenfaktoren werden dann gegenüber den zum bisher vereinbarten Rentenbeginn festgelegten Rentenfaktor entsprechend erhöht.