FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der Grundfähigkeitsabsicherung nach Tarif GF ist es möglich, dass der Kunde die Gesundheitsfragen zu „Haut oder Allergien“ (B4 Nr. 10) und/oder zur „Psyche“ (B4 Nr. 8) nicht beantwortet. In diesem Fall wird das Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen.
Allein die Fragen nach Haut und Allergie sowie Psyche sind für die „normale“ Grundfähigkeitsversicherung nicht relevant. Bei der Grundfähigkeits-Police pro nach Tarif GFN trifft dies jedoch nicht zu, daher müssen alle Gesundheitsfragen beantwortet und ggf. entsprechende Angaben gemacht werden. Bei der Grundfähigkeits-Police pro kann also nicht auf Gesundheitsfragen zugunsten eines Ausschlusses des Umtauschrechts verzichtet werden.