FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, es gibt Rentenfaktoren für die sicherheitsorientierte Rente sowie davon abweichende, niedrigere Rentenfaktoren für die Mindestrente der Fondsrente (Sockelrente). Diese Rentenfaktoren weisen aus, wie hoch die jeweilige Rente je 10.000 € zu verrentendem Kapital sein wird.
Die Höhe der Rentenfaktoren sind unter anderem abhängig von dem tatsächlichen Rentenbeginn, vom Alter bei Beginn der Rentenzahlung und dem Rechnungszins in der Einkommens- und Schlussphase (s. Frage 33; in Folge des dort genannten Rechnungszinses für die Einkommensphase- und Schlussphase werden die Rentenfaktoren insgesamt leicht geringer sein als bisher).
Die Höhe des Rentenfaktors für die Sockelrente beträgt – entsprechend der Regelung zur Höhe der Sockelrente (siehe Fragen 5 und 13) – etwa 75 % der Höhe des Rentenfaktors der sicherheitsorientierten Rente.
Die Rentenfaktoren zum vereinbarten Rentenbeginn können Kunden dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Informationen zu individuell geplanten Rentenbeginnterminen können vom Kunden in der Kundenservice-Direktion angefordert werden.