FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Leasingfahrzeugen und bei bestimmten Herstellern mit Vorgaben zur Nutzung von Vertragswerkstätten ist die Wahl des Werkstattservices (Werkstattbindung bei Bestandsverträgen) ab dem 01.07.2025 nicht möglich.
Folgende Hersteller sind für den Baustein „Werkstattservice“ (Werkstattbindung bei Bestandsverträgen) ausgeschlossen: Alpine (F), Alpine Racing (F), Ariel, Artega Bugatti, BENTLEY (UK), Chevrolet Corvette, Ferrari, Fisker, XTM SPORTCAR (A), KTM-SPORTCAR (A), Lamborghini, Lotus (UK), LUCID (USA), Maserati, MCLAREN (UK), POLESTAR (S), ROLLS-ROYCE (UK), ROLLS-ROYCE MC (UK), Tesla.
Hintergrund: Bei den genannten, ausgeschlossenen Herstellern sind Einschränkungen der Reparaturmöglichkeiten in Partnerwerkstätten bekannt. Hier müsste die Reparatur trotz Werkstattservice/-bindung-Beitragsnachlass in der spezialisierten Markenwerkstatt erfolgen, bei die Generali keine Kostenvorteile durch Rahmenverträge hat. Hierdurch würde der Nutzen der Werkstattservice/-bindungs-Vereinbarung ausgehebelt werden.