FAQ- und Wissensdatenbank
Aussagen zu Mindestbeiträgen je Betriebsart sind nicht möglich, weil die Mindestbeiträge (in Sach je Gefahr) immer individuell während der Beratung aus den gemachten Angaben (z.B. Hauptbetriebsart, Umsatz) ermittelt werden. Die Summe aller Mindestbeiträge ergeben dann den im Antrag genannten Vertrags-Mindestbeitrag (jeweils für Sach und Haftpflicht).
Bei Neugründung eines Unternehmens ist aufgrund fehlender Umsatzerlöse der geschätzte Umsatzerlös anzugeben (z.B. aus Geschäftsplan).