FAQ- und Wissensdatenbank
Eine Mindestlaufzeit (Garantiezeit) der Fondsrente gibt es formell nicht.
Für den Vermögensaufbau & Sicherheitsplan und entsprechende Produkte (A) sowie bei der Basisrente Vermögensaufbau (C) gilt eine maximale Aufschubzeit bis Alter 85 Jahre (inklusive eventueller Verlängerungen). Vor Beginn der Schlussphase mit Alter 90 Jahre des Kunden verbleiben also mindestens 5 Jahre für die Fondsrente.
Für Zeitrenten beträgt die Mindestlaufzeit 1 Jahr. Sinnvoll sind aber nur Dauern mindestens ab 3 Jahren, damit auch eine ausreichend hohe Fondsquote (über 50%) überhaupt erzielt werden kann (siehe Frage 7).
Die erforderliche Mindestrentenhöhe bei Rentenbeginn beträgt 25 € je Monat.