FAQ- und Wissensdatenbank
Es gibt keine Höchstzahl an Tieren in der Privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung im Rahmen der KFS. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren durch die Privathaftpflichtversicherung. Die Tiere dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Die private Tierhalterhaftpflicht ist nur für Halter und Hüter von Hunden (keine gefährlichen Hunde) oder Pferden.