FAQ- und Wissensdatenbank
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Monat, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.Die versicherte Person kann in diesem Fall nach Maßgabe von § 196 VVG (siehe Anhang) den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung verlangen.
Dabei tritt an die Stelle
Erhöht der Gesetzgeber das Regelrenteneintrittsalter, passt die Generali die Altersgrenzen mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders entsprechend an.