FAQ- und Wissensdatenbank
Bei dem Generali Exklusiv Fonds ist für die Wertermittlung bei einer Kapitalabfindung oder Kündigung des Versicherungsvertrags der erste der beiden Wertermittlungstage (siehe auch Frage 4) des Monats maßgebend, an dessen Ende die jeweilige Kapitalzahlung fällig ist. Endet der Versicherungsvertrag durch Tod der versicherten Person, ist für die Wertermittlung der erste der beiden Wertermittlungstage des Monats maßgebend, der dem Todesfall vorangegangen ist.