FAQ- und Wissensdatenbank
Weiterhin kann es zu der Konstellation kommen, dass das Wechselkennzeichen zwar auf eine Privatperson ausgegeben wurde (Halter = privat), aber der Versicherungsschutz für eine Firma beantragt wird (VN= Firma). Eine Dokumentierung nach GKM in Verbindung mit dem Wechselkennzeichennachlass ist dann erlaubt, wenn es sich um das Privatfahrzeug des Kunden handelt.