FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, das ist möglich.
Aufgrund der GDV-Empfehlung erfolgt eine Zweitwageneinstufung bei sonstigen Fahrern bzw. bei einem Fahrerkreis ohne Altersbegrenzung direkt in SF1. Diese muss – wie bisher die Zweitwageneinstufung in SF1/2 – bei einem Versichererwechsel an den Nachversicherer bestätigt werden.
Nein. Bei Lkw oder Lieferwagen erfolgt – außerhalb des GKM-Tarifes – eine Ersteinstufung in Klasse 0.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der WKZ für den Lkw bzw. Lieferwagen als Erstfahrzeug.