FAQ- und Wissensdatenbank
Das Gesamtguthaben ist das vor dem Beginn der Schlussphase vorhandene Vertragsguthaben.
Es teilt sich auf in den Vermögenstopf und den Einkommenstopf. Das Gesamtguthaben ist abhängig von der Wertentwicklung der im Vertrag vorhandenen Vermögenswerte. Soweit es sich hierbei um renditeorientiertes Guthaben handelt, ist insbesondere die Wertentwicklung der Anlagestöcke, also der gewählten Fonds, maßgebend.
Vermögenstopf, Vermögensphase
Im Vermögenstopf befindet sich ab Vertragsbeginn während der Vermögensphase das Guthaben, das noch nicht für die Bildung vorgezogener (Teil-)Renten oder stattdessen für deren Kapitalabfindung (nicht bei der Basisrente) in Anspruch genommen wurde. Der Vermögenstopf besteht – je nach Ausrichtung der Kapitalanlage – aus einem sicherheitsorientierten (nicht fondsgebundenen) und einem renditeorientierten (fondsgebundenen) Teil.
Die Vermögensphase dauert beim Vermögensaufbau & Sicherheitsplan und den entsprechenden Produkte wie auch bei der Basisrente Vermögensaufbau längstens bis zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung. Beim Vermögens- & Einkommensplan ist die Vermögensphase der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zur vollständigen Auflösung des Vermögenstopfs (durch Verrentung oder Kapitalauszahlung).
Während der Vermögensphase kann der Versicherungsnehmer über das im Vermögenstopf vorhandene Guthaben verfügen. Bei Kündigung des Vertrags vor Beginn der Verfügungsphase wird ein Abschlag einbehalten
Einkommenstopf
Mit Beginn einer (vorgezogenen) Rentenzahlung (auch als Teilrente) wird das hierfür benötigte Guthaben aus dem Vermögenstopf in den Einkommenstopf übertragen. Damit beginnt für dieses Guthaben die Rente in der Einkommensphase. Sie endet mit Vollendung des 90. Lebensjahres der versicherten Person. Dem Einkommenstopf entnehmen wir während der Einkommensphase monatlich Beträge für die Rente sowie zur Bildung der Altersrückstellung für die lebenslange Weiterzahlung der Rente in der an die Einkommensphase anschließenden Schlussphase. Der Einkommenstopf besteht – je nach der von Ihnen gewünschten Ausrichtung der Kapitalanlage – aus einem sicherheitsorientierten (nicht fondsgebundenen) Teil für die sicherheitsorientierte Rentenzahlung und einem renditeorientierten (fondsgebundenen) Teil mit Kapitalsicherung für die renditeorientierte Rentenzahlung (Rentensplitting).
Während der Einkommensphase kann der Versicherungsnehmer über das im Einkommenstopf für die künftigen Rentenzahlungen noch vorhandene Guthaben auch vorzeitig verfügen. In diesem Fall reduzieren sich die künftigen Rentenzahlungen oder entfallen ganz.