FAQ- und Wissensdatenbank
Unsere Schutzbriefe bieten bei Notfällen technische Unterstützung für das Fahrzeug. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Mitreisenden werden medizinisch versorgt.
Der Schutzbrief kann für
abgeschlossen werden. In der Online-KI ist der Schutzbrief bei allen „zulässigen WKZ“ immer automatisch enthalten, kann aber abgewählt werden
• der mitgeführte einachsige Anhänger
• der mitgeführte zweiachsige Anhänger mit Achsabstand unter 1 m
• der mitgeführte Wohnanhänger unabhängig von der Achsanzahl
Dann schicken wir eine Pannenhilfe zur Schadenstelle. Der Pannenhelfer macht das Fahrzeug wieder fahrbereit. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten inklusive Kleinteile bis zu 500 €.
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden? Dann lassen wir das Fahrzeug abschleppen. Wir übernehmen die Abschleppkosten und Pannenhilfe bis zu insgesamt 1.000 €.
Zusätzlich erstatten wir für den gesonderten Transport des Gepäcks inklusive anfallender Sicherungs- und Einstellungsgebühren bis zu 300 €. Dazu gehört auch die nicht gewerblich beförderte Ladung des Kunden.
Dann lassen wir das Fahrzeug einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bergen. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
Wir ersetzen zusätzlich zu unseren Pannenleistungen die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffs.
Wir übernehmen auch die notwendigen Reparaturkosten. Für die Entfernung und Reparatur zahlen wir insgesamt bis zu 2.000 €.
Wir übernehmen diese Kosten auch, wenn
Und ist kurzfristig kein Ersatzschlüssel zu organisieren?
Dann lassen wir das Fahrzeug öffnen und übernehmen die Kosten dafür.
Es ist kurzfristig kein Ersatzschlüssel zu beschaffen? Dann helfen wir beim Beschaffen und Ersetzen die Kosten für einen Ersatzschlüssel inklusive Versand.
Oder wir übernehmen stattdessen die Kosten für den erforderlichen Austausch der Schließanlage oder die Umprogrammierung. Insgesamt erstatten wir für die Schließanlage einmal im Jahr bis zu 500 €.
Dann erstatten wir die Kosten hierfür bis zu 150 € je Versicherungsfall.
Werden nach einer Panne oder einem Unfall die Hilfe von Rettungsdiensten benötigt, übernehmen wir die Kosten hierfür bis 5.000 €.
Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden weiterkommen:
Wir erstatten folgende Fahrtkosten:
Entweder
oder
Dann erstatten wir zusätzlich eine Fahrt für eine Person von Ihrem Haupt-Wohnsitz in Deutschland oder vom Zielort zum Schadenort.
Nein. Wir erstatten je Insasse höchstens eine Bahnfahrt 1. Klasse bzw. die Liegewagenkosten. Übersteigen die Flugkosten die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse nicht, erstatten wir auch die Flugkosten.
Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Übernachtungen. Wir erstatten dafür je Person und Übernachtung höchstens 100 €. Ist das Fahrzeug schon früher wieder fahrbereit, übernehmen wir keine weiteren Übernachtungskosten.
Gerne helfen wir dem Kunden auf Wunsch bei der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit.
Wann hat der Kunde Anspruch auf einen Mietwagen?
Leistungsübersicht Mietwagen im Kfz-Schutzrief
(Übersicht gilt nur für den Kfz-Schutzbrief)
Können wir dem Kunden den Mietwagen besorgen?
Dann übernehmen wir die Mietwagenkosten für die gesamte Dauer einer fachgerechten Reparatur oder bis der Kunde ein anderes Fahrzeug hat.
Nach einem Unfall möchte der Kunde den Mietwagen selbst organisieren?
Dann übernehmen wir die Kosten für einen Mietwagen, bis das Fahrzeug wieder fahrbereit nutzbar ist. Oder bis Ihnen ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Wir übernehmen die Kosten höchstens jedoch für 7 Tage und 70 € je Tag.
Nach einer Panne möchte der Kunde den Mietwagen selbst organisieren?
Seit dem 1.7.2025 übernehmen wir auch später als zwei Monate nach dem Schadentag die Organisation und Kosten für einen Mietwagen für max. 7 Tage x 70 € pro Tag – unabhängig davon, ob das Fahrzeug fahrbereit ist oder nicht.
Gut zu wissen: Erfolgt die Organisation des Mietwagens durch uns, hat der Kunde wie bisher innerhalb zwei Monate nach dem Schadentag Anspruch auf einen Mietwagen für die gesamte Dauer der Reparatur (wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist).
Auch in diesem Fall kann er für die Dauer einer fachgerechten Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Hierfür übernehmen wir die Mietwagenkosten. Wir zahlen den Mietwagen höchstens für 7 Tage und bis zu 70 € je Tag.
Bei Diebstahl oder Raub zahlen wir die Mietwagenkosten höchstens für einen Monat und maximal 70 € je Tag. Unsere Kostenerstattung endet, sobald
Hat das Fahrzeug einen Totalschaden? Dann übernehmen wir die Kosten für einen Mietwagen bis zu 490 €, unabhängig von der Mietwagendauer.
Der Kunde befindet sich im Ausland, sein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit und er benötigt deshalb einen Mietwagen. Dann gilt folgendes:
Wir helfen dem Kunden, ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis das Fahrzeug wieder fahrbereit oder ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Wir zahlen unabhängig von der Mietwagendauer bis zu 490 €.
Egal, ob im In- oder Ausland: Welche sonstigen Regeln gelten europaweit für Mietwagen?
Viele Schutzbriefleistungen wie z.B. Übernahme der Mietwagenkosten nach Panne bei Abwicklung über uns Übernahme der Fahrkosten für ein alternatives Transportmittel Pick-up-Service innerhalb Deutschlands oder Fahrzeugunterstellung sind künftig nicht mehr von einer Mindestentfernung vom Hauptwohnsitz abhängig. Die bisher erforderliche Mindestentfernung vom Hauptwohnsitz von 30 km Luftlinie wird damit für alle bisher betroffenen Schutzbriefleistungen aufgehoben. Lediglich bei Nutzung eines Mietwagens nach einer Panne innerhalb der 30 km-Grenze ist die Vermittlung des Mietwagens durch die Europ Assistance Voraussetzung für die Kostenübernahme.
Wir erstatten diese Kosten. Sie fallen jedoch unter die jeweils genannten Höchstentschädigungen.
Dann können zusätzliche Kosten für eine Einwegmiete anfallen. Diese werden oft auch „Drop-off-Kosten“ genannt. Wird die Nutzung des Mietwagens mit uns abgestimmt übernehmen wir die Kosten für die Einwegmiete bis zu 1.500 €.
Wir haben den Mietwagen organisiert und der Kunde verursacht damit einen Kaskoschaden? Dann erstatten wir auch eine höhere Selbstbeteiligung für den Mietwagen. Der Kunde zahlt nur so viel, wie er als Selbstbeteiligung für die eigene Kaskoversicherung vereinbart hat. Wir übernehmen den Mehrbetrag.
Dann helfen wir, nach
Unsere Kostenübernahme endet spätestens, sobald
Kann das Fahrzeug in Deutschland am Tag der Panne bzw. des Unfalls und auch am folgenden Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden? Und sind die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug? Dann vermitteln wir den Rücktransport innerhalb Deutschlands. Wir lassen die Insassen und das Fahrzeug zum Wohnsitz des Kunden zurückbringen und übernehmen die Kosten für diesen
Pick-up-Service.
Wir bieten psychologische, telefonische Erstberatung nach einem Unfall.
Dann übernehmen wir den Rücktransport inklusive Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen jedoch medizinisch vertretbar und sinnvoll sein.
Schreibt eine Behörde die Begleitung des Erkrankten vor? Dann übernehmen wir auch die Kosten für einen begleitenden Arzt oder Sanitäter. Außerdem übernehmen wir die auf Grund der Erkrankung bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Wir erstatten maximal drei Übernachtungen bis zu je 100 € pro Nacht und Person.
Kann weder der Kunde noch eine mitversicherte Person wegen Tod, Erkrankung oder einer Verletzung mitreisende minderjährige oder behinderte Kinder betreuen?
Dann lassen wir die Kinder gerne abholen. Die Kinder können zusammen mit einer Begleitperson zu Ihrem Haupt-Wohnsitz zurückfahren.
Die Kosten hierfür erstatten wir bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse bzw. der Liegewagenkosten. Sind die Flugkosten nicht höher als die Kosten einer Bahnfahrt 1. Klasse? Dann übernehmen wir auch die Flugkosten.
Zusätzlich zur Rückholung ist die Betreuung und Unterbringung der Kinder bis zu 48 Stunden am Wohnort möglich.
Der Kunde ist länger als 3 Tage erkrankt oder verstirbt? Kann niemand der Mitreisenden das Fahrzeug zum Haupt-Wohnsitz zurückbringen? Dann lassen wir DAS Fahrzeug und die Mitfahrer zum Haupt-Wohnsitz des Kunden zurückbringen. Wir übernehmen die Kosten.
Die Insassen können nicht zusammen mit dem versicherten Fahrzeug zurück- gebracht werden? Dann erstatten wir nach Abstimmung mit uns die Kosten einer Rückfahrt zum Haupt-Wohnsitz in Deutschland.
Veranlasst der Kunde das Zurückbringen des Fahrzeugs selbst? Dann erhalten Sie 0,40 € für jeden Kilometer zwischen Ihrem Haupt-Wohnsitz und dem Schadenort.
Dann erstatten wir bis zu drei Übernachtungen. Je Person und Nacht übernehmen wir bis zu 100 €.
Ja, wenn der Kunde oder eine mitversicherte Person auf einer Reise länger als zwei Wochen wegen einer Erkrankung im Krankenhaus liegen. Dann erstatten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch nahestehende Personen bis zu 500 €.
Kann weder der Kunde noch eine mitversicherte Person auf einer Reise mitgenommene Hunde oder Katzen versorgen? Weil der Kunde oder eine mitversicherte Person verletzt, erkrankt oder verstorben sind? Dann sorgen wir für den Heimtransport der Haustiere und tragen die Kosten.
Dann vermitteln wir eine Unterbringung und Versorgung der Tiere. Wir tragen diese Kosten für bis zu zwei Wochen.
Dann sorgen wir dafür, dass der Kunde die Ersatzteile möglichst schnell erhält. Wir übernehmen alle Versandkosten.
Und sind die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug? Dann sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt. Wir übernehmen die Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den Haupt-Wohnsitz des Kunden in Deutschland.
Dann helfen wir, das Unfall- oder wieder aufgefundene Fahrzeug zu verzollen. Wir übernehmen die Gebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.
Dann übernehmen wir die Verschrottungskosten. Dies gilt auch für wieder aufgefundene gestohlene Fahrzeuge.
Dann helfen wir, Ersatzdokumente zu beschaffen. Die Gebühren übernehmen wir.
Dann stellen wir nach Schadenmeldung gerne eine Verbindung zur Hausbank des Kunden her. Ist diese Hausbank werktags nicht innerhalb von 24 Stunden erreichbar?
Dann kann der Kunde von uns sofort einen Kredit bis zu 1.500 € erhalten. Dieser Betrag muss innerhalb eines Monats nach Ende der Reise zurückgezahlt werden.
Dann stellen wir die Verbindung zwischen seinem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Ausland her. Die Kosten übernehmen wir.
Ist das Arzneimittel in der Nähe des Aufenthaltsorts nicht erhältlich? Und auch ein Ersatzmedikament ist nicht zu bekommen? Dann senden wir das Medikament nach Rücksprache mit dem Hausarzt. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Ist dem Kunden die planmäßige Rückreise aus dem Ausland nicht mehr zuzumuten, weil ein Mitreisender oder naher Verwandter schwer erkrankt ist oder verstirbt?
Dann übernehmen wir die höheren Fahrtkosten inklusive Übernachtungskosten. Insgesamt erstatten wir bis zu 2.600 €.
Diese Kosten übernehmen wir auch bei erheblichen Schäden am Sachvermögen, z. B. durch einen Einbruch.
Gerne strecken wir deswegen entstehende Gerichts-, Anwalts- und Über- setzungskosten bis zu 500 € vor. Zusätzlich legen wir eine von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu
2.500 € aus. Der vorgestreckte Betrag muss der Kunde an uns zurückzahlen.
Nimmt der Kunde die Hilfe eines von uns vermittelten Kontaktes in Anspruch? Dann erstatten wir die Kosten bis zu 160 € je Schadenfall.
Dann veranlassen wir gerne die erforderlichen Maßnahmen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 500 €.
In diesem Zusammenhang entstehende Wiederbeschaffungs- oder Reparatur- kosten erstatten wir nicht. Außerdem zahlen wir nicht für vertragliche Verpflichtungen, die der Kunde durch seine Notlage nicht wie vereinbart erfüllen kann. Wir übernehmen z. B. keine Vertragsstrafen.