FAQ- und Wissensdatenbank
Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen Internationalen Führerschein besitzen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist, soweit sie sich vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Die Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht erforderlich. Erst wenn die Betroffenen hier ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, besteht die Fahrerlaubnis noch weitere 6 Monate. Danach ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.