FAQ- und Wissensdatenbank
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen, sind in Hausrat generell mitversichert – egal, ob sie dem Kunden oder dem Arbeitgeber gehören. Es ist unerheblich, ob der Arbeitgeber einen Schreibtisch und/oder einen Laptop zur Verfügung stellt oder aber der Kunde selbstständig ist – es besteht Versicherungsschutz. Dies gilt auch für den Baustein Hausrat Optimal XXL.