FAQ- und Wissensdatenbank
Die Schüler-BU kann für Schüler mit Eintrittsaltern von 10 bis 18 Jahren abgeschlossen werden. Hierbei gilt das rechnungsmäßige Eintrittsalter, d. h. ein Abschluss ist für Kinder mit dem bürgerlichen Alter 9 Jahre und 6 Monate bereits möglich.
Die versicherte Person muss bei Versicherungsbeginn Schüler einer Regelschule sein (keine Förderschule, also keine Schule für Kinder mit einer geistigen/kognitiven Behinderung, Sinnes- oder Körperbehinderung). Schüler ist man solange, wie man in einer Schule angemeldet ist. Die Schulzeit endet mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw. spätestens mit Aushändigung des Abschlusszeugnisses. Wenn eine Prüfung nicht vorgesehen ist, endet die Schulzeit mit dem Tag der tatsächlichen Beendigung. Schließt sich an das Bestehen einer Abschlussprüfung ein weiterer Schulbesuch an mit dem Ziel eines höheren Abschlusses, so bleibt man selbstverständlich weiterhin Schüler.
Plant die zu versichernde Person nach Ende der Schulzeit z. B. ein Auslandsjahr oder ein freiwilliges soziales Jahr, gilt sie während der Dauer dieser Tätigkeit nicht mehr als Schüler, obwohl sie weder ein Studium oder eine Ausbildung noch eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hat.
Bitte beachten Sie für alternative Möglichkeiten der Invaliditätsabsicherung für junge Leute die Frage 41.