FAQ- und Wissensdatenbank
Anspruch auf diese Leistungen haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres – egal, ob sie nach den Tarifen GesundPro oder GesundProA versichert sind. Es entfallen die Leistung bei Pflegebedürftigkeit und der Nachhilfe-unterricht.