FAQ- und Wissensdatenbank
Als Vermögensberater müssen Sie nur für Zulassungsvorgänge des Kunden eine Versicherungs-bestätigung erstellen, die sog. Versicherungsbestätigung zum Abruf. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Vorgänge, bei denen der Kunde selbst (oder ein beauftragter Vertreter) bei der Zulassungsbehörde vorstellig werden muss.