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Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
Für Elektro-Fahrzeuge gelten ab 01.04.2021 zusätzlich bzw. wurde in den Bedingungen klargestellt.
Mitversicherung von mobilen Ladegeräten für alle Elektrofahrzeuge wird unter A.2.1.2.1 b) noch beispielhaft mit aufgeführt
Separater Punkt für Ladestationen unter AKB A.2.1.2.1 g), sodass sie nicht mehr unter der Rubrik „unter Verschluss gehalten“ aufgelistet sind.
-> Werbeaussage: Sie sind auch außerhalb der Garage mitversichert, solange sie fest installiert sind.
Wie kann der Bestandskunde mit E-Pkw ohne E-Kennzeichen-Zulassung profitieren? Was muss der VB tun, damit dieser auch die Zusatzleistungen und den Nachlass / die „Besonderen Vereinbarungen“ erhält?
E-Kennzeichen: Wie kann man nach Dokumentation in der Online-KI erkennen, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt?