FAQ- und Wissensdatenbank
Ist die Waschstraße selbst als Maschine im vollen Umfang mitversichert?In Sach-Inhalt ist die Waschstraße selbst grundsätzlich als technische Betriebseinrichtung mitversichert. Bei einzelnen Gefahren gibt es unter Umständen analog DSI Einschränkungen (z.B. durch die Gefahren der Technischen Versicherung ist dietechnische Betriebseinrichtung, die bei Antragstellung älter als 10 Jahre ist, im Rahmen von Elektronik und Maschinen (Volldeckung) nicht versichert).
Bei einem konkreten Fall sind neben der automatischen Waschstraße auch noch SB-Waschplätze, gelten diese im Risiko als mitversichert?Sach-Inhalt: Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück befinden. Grundsätzlich gilt also eine sogenannte „Gebäudegebundenheit“ in der Inhaltsversicherung.
Ein auf dem Grundstück befindlicher SB-Waschplatz gilt nicht als Gebäude. Somit befinden sich die dort vorhandenen Sachen nicht an einem Versicherungsort. Über die Position „Sachen im Freien“ besteht Versicherungsschutz für die folgenden Gefahren (bei Konzept FirmenSAFE i.R. der Höchstentschädigung):
Eine darüber hinaus gehende Mitversicherung von SB-Waschplätzen (z.B. über eine Besondere Vereinbarung) bzw. der darin befindlichen Sachen ist i.R. von Konzept FirmenSAFE nicht möglich.
Haftpflicht: Da es sich bei SB-Waschplätzen um nicht betriebstypische Risiken i.R. der Betriebsart „Automatische Waschstraße (KFZ)“ handelt, sind diese nicht KFS-fähig. Highlight 2024: Sofern die Hauptbetriebsart – hier Automatische Waschstraße (KFZ) – mit dem FK-Checker ermittelt, KFS-fähig ist und nach Rücksprache mit dem Kunden bestätigt wurde, können SB-Waschplätze als weitere Betriebsart angegeben werden.