FAQ- und Wissensdatenbank
Die Fahrerkreisausprägung ist auszuwählen, wenn neben dem VN und seinem Partner ein Kind des VN den Pkw als Fahrer mit nutzt. Das Alter des Kindes ist bei der Vergabe dieses Fahrerkreises nicht relevant. Diese Fahrerkreisausprägung ist also nicht nur für Kinder unter 23 Jahre gültig.
Das Kind muss nicht beim VN wohnen, so dass das Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft ebenfalls keine Voraussetzung für die Auswahl ist.
Nein. Fahrer, die bei der Generali eine Young & Drive Versicherung abgeschlossen haben, bleiben im Pkw-Vertrag des Familienangehörigen bei den Merkmalen zur Beitragsberechnung unberücksichtigt und müssen auch nicht als Fahrer angezeigt werden.
Nein. Sobald ein Kind mitfährt, welches keine eigene Young & Drive Versicherung hat, muss trotz eines im Verwandtschaftsverhältnis bestehenden Young & Drive Vertrages der neue Fahrerkreis geschlüsselt werden.
Es ist also das Alter des jüngsten im Haushalt lebenden Kindes entscheidend. Solange mindestens ein Kind unter 16 im Haushalt des VN lebt, kann der Fahrerkreis Familie mit dem damit verbundenen Nachlass ausgewählt werden.
[Anmerkung: Die „häusliche Gemeinschaft mit VN/Partner“ ist zwingend erforderlich. Hier ist nicht gemeint, dass Familienangehörige des VN (außerhalb des Fahrerkreises VN/P) das Fahrzeug fahren. In diesen Fällen gilt, sofern es sich bei dem Fahrzeugnutzer nicht um ein Kind des VN handelt, nach wie vor Fahrerkreis „sonstige“. Nutzt zusätzlich zum VN/Partner ein Kind (ohne Young & Drive Versicherung bzw. außerhalb vom begleiteten Fahren) den Pkw, ist der Fahrerkreis VN/Partner/Kind auszuwählen.]
Ja. Der Name und das Geburtsdatum des jüngsten Kindes sind anzugeben.
Ja, der VN ist wie bei jeder anderen Änderung von Tarifierungsmerkmalen weiterhin dazu verpflichtet, uns das Erreichen des 16. Lebensjahres des jüngsten im Haushalt lebenden Kindes zu melden, auch wenn er das Geburtsdatum bei Antragstellung angeben musste.
Nein. Der Fahrerkreis Familie darf nur im Zusammenhang mit Fahrzeugnutzer alleine „VN und Partner“ ausgewählt werden, wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass das jüngste im Haushalt lebende Kind unter 16 Jahre alt ist.
Der Fahrerkreis kann aufgrund der Änderung der Zugangsvoraussetzungen künftig bestehen bleiben, auch wenn es sich bei dem Fahrer der Young & Drive Versicherung um ein Kind des VN/Partners handelt, welches mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.