FAQ- und Wissensdatenbank
Seit dem 01.07.2014 wird zwischen dem Fahrerkreis „Fahrer unter 65 Jahre“, „Fahrer zwischen 65 und 69 Jahre“, „Fahrer zwischen 70 und 74 Jahre“, „Fahrer zwischen 75 und 79 Jahre“ und „Fahrer mindestens 80 Jahre“ unterschieden. Das Alter des ältesten Fahrers ist bei Vertragsabschluss maßgeblich. Eine dynamische Anpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nicht. Bei erstmaligem Hinzukommen eines mindestens 65-jährigen Fahrers ist der Beitrag unter Berücksichtigung des geänderten Alters des ältesten Fahrers allerdings neu zu berechnen.
Ja, denn bei einer Tarifumstellung wird die neueste Tarifgeneration zugrunde gelegt und diese unterscheidet nach dem Fahreralter unter 65 Jahre, zwischen 65 und 69 Jahre, zwischen 70 und 74 Jahre, zwischen 75 und 79 Jahre und mindesten 80 Jahre.
Nein, maßgebend ist das Alter des ältesten Fahrers bei Vertragsbeginn.
Ja, soweit der Vertrag eine Tarifversion ab 01.07.2011 hat, müssen Fahrer ab 65 Jahre nachgemeldet werden.
Es kann keine eindeutige Aussage mehr getroffen werden, ob der Beitrag für die über 80-jährigen günstiger ist als der Beitrag für junge Fahrer unter 21. Künftig hängt dies von der sonstigen Risikokonstellation ab. Zum einen ist es von Sparte zu Sparte unterschiedlich, welche der beiden Fahreraltersgruppen das schlechtere Risiko darstellt, zum anderen kann es darüber hinaus z. B. auch noch in Abhängigkeit zum gewählten Fahrerkreis differieren.