FAQ- und Wissensdatenbank
Die Fahrer Plus Versicherung ist ein besonderer Unfallschutz für Personenschäden des Fahrers und der Insassen. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der bei der Generali vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssummen.
Die Fahrer Plus Versicherung kann für Pkw, Campingfahrzeuge und Lieferwagen im Privat- und Werkverkehr optional zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch in Oldtimer Optimal. Sie gilt auch bei Nutzung derartiger, vorübergehend gemieteter Fahrzeuge. Auch für Lieferwagen.
Der Beitragszuschlag für die Fahrer Plus Versicherung beträgt für Pkw und Campingfahrzeuge 6,1 % und für Lieferwagen im Privat- und Werkverkehr (auch im Rahmen von GKM) 7,9 % des KH-Beitrages.
Die Fahrer Plus kann zu folgenden Verträgen abgeschlossen werden:
Nein.
Nein. Der KH-SFR wird nicht belastet.
Die Fahrer Plus Versicherung ist eine Unfallversicherung speziell für den Fahrer.
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls geht der Fahrer ohne besondere Absicherung für seinen eigenen Personenschaden leer aus.
Um diese unter Umständen sehr große Deckungslücke zu schließen, wurde seinerzeit die Fahrer Plus als spezielle Unfallversicherung für den Fahrer eingeführt.
Da die Insassen in aller Regel einen Anspruch gegen den Fahrer bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung haben, bestand hier seinerzeit keine besondere Notwendigkeit für eine solche besondere Unfallversicherung. Allerdings gibt es eine Deckungslücke, in der der Insasse keinen Anspruch gegen den Fahrer hat; nämlich dann, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wird.
Um diese Deckungslücke auch für die Insassen zu schließen und Fahrer und Insassen im Schadenfall gleichberechtigt zu behandeln, wurde die Fahrer Plus Versicherung ab Tarifversion 01.05.2008 generell um Schäden durch höhere Gewalt erweitert.
Ab Tarifversion 01.05.2008 haben auch die Insassen einen Anspruch auf Leistungen aus der Fahrer Plus Versicherung. Allerdings ist dieser Anspruch der Insassen auf Leistungen aus der Fahrer Plus Versicherung eingeschränkt. Hat der Insasse wegen des Unfalls inhaltsgleiche Ansprüche gegen den Fahrer (oder einen Unfallgegner), die er über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen kann, besteht kein Leistungsanspruch aus der Fahrer Plus Versicherung.
Würde diese Einschränkung nicht gemacht, würden alle Personenschäden der Insassen über die Fahrer Plus Versicherung geltend gemacht werden und nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung, um so die SF-Rückstufung zu umgehen.
Die Erweiterung auf alle Insassen dient der Schließung der Deckungslücke bei Schäden durch höhere Gewalt.
Ab Tarifversion 01.05.2008 wird im Rahmen der Fahrer Plus Versicherung auch Versicherungsschutz für Unfälle gewährt, wenn der Unfall beim Gebrauch eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw entsteht (Mallorca-Police). Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf die Nutzung gemieteter Pkw und Campingfahrzeuge nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland, gilt nicht nur für den VN sondern auch für seinen Ehepartner, seinen eingetragenen oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder (dazu zählen leibliche, Adoptiv- und Stiefkinder). Der Versicherungsschutz besteht für die Kinder unabhängig vom zum Pkw-Vertrag geschlüsselten Fahrerkreis.
Bei Schäden durch höhere Gewalt haben darüber hinaus auch die Insassen des gemieteten Fahrzeugs im Rahmen der Fahrer Plus Versicherung einen Leistungsanspruch.
Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder/und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Ein Unfall durch höhere Gewalt liegt beispielsweise vor, wenn auf der Landstraße ein Baum umfällt und entweder direkt auf ein dort fahrendes Auto fällt, oder so auf die Straße fällt, dass der Fahrer aufgrund der unvorhersehbaren Lage den Zusammenstoß nicht mehr verhindern kann.
Ja, bei Unfällen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, hat der geschädigte Insasse Anspruch auf Leistungen aus der Fahrer Plus Versicherung. Der Fahrer haftet für solche Schäden nicht gegenüber dem Insassen und dieser kann folglich keine Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
Ja, sowohl die Insassen als auch der Fahrer haben Anspruch auf Leistungen aus der Fahrer Plus Versicherung bei Unfällen durch höhere Gewalt.
Nein. Bei diesem Fall handelt es sich um Ansprüche, die der Insasse gegen den Fahrer oder einen Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Folglich wird der Insasse aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entschädigt.
Nein. Der Versicherungsschutz ist für die Kinder unabhängig vom zum Vertrag vereinbarten Fahrerkreis.
Nein. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes der Fahrer Plus ist unabhängig vom zum Vertrag vereinbarten Fahrerkreis oder Fahreralter.
Nein. Wenn ein Pkw Vertrag mit Fahrer Plus besteht, gilt der Versicherungsschutz für Mietwagen im Rahmen der Fahrer Plus auch immer nur für einen gemieteten Pkw. Auch bei einer bestehenden Kfz-Versicherung mit Fahrer Plus für ein Campingfahrzeug gilt der Versicherungsschutz nur für ein gemietetes Campingfahrzeug.