FAQ- und Wissensdatenbank
Im Falle eines Totalschadens, einer Zerstörung oder eines Verlustes des Fahrzeuges werden bei Pkw in Optimal die angefallenen und nachgewiesenen Kosten für die Überführung und Zulassung eines Ersatzfahrzeuges ersetzt, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der Generali versichert wird.
Diese Kosten werden bei Pkw ab Tarifversion 01.05.2008 mit Plus Leistungen bzw. in Optimal übernommen. Gleiches gilt für sonstige Privatfahrzeuge. Als sonstige Privatfahrzeuge gelten: Krafträder, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Wohnwagenanhänger und Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
Wird ein (Neu-)Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gebracht, fallen dabei Kosten an. Diese bezeichnet man als Überführungskosten.
Die Kopplung der Leistung daran, dass das Ersatzfahrzeug wieder bei der Generali versichert wird, dient der Kundenbindung.
Diese Kosten sind (summenmäßig) nicht begrenzt.
Ja, der VN kann die Art der Überführung selbst wählen.