FAQ- und Wissensdatenbank
Im Falle eines Totalschadens, einer Zerstörung oder eines Verlustes des Fahrzeuges im Ausland werden bei Pkw in Optimal die Kosten für die Verzollung ersetzt, wenn das Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden kann und das Ersatzfahrzeug wieder bei der Generali versichert wird.
Diese Kosten werden bei Pkw ab Tarifversion 01.05.2008 mit Plus Leistungen bzw. in Optimal übernommen. Gleiches gilt für sonstige Privatfahrzeuge. Als sonstige Privatfahrzeuge gelten: Krafträder, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Wohnwagenanhänger (inkl. Mover) und Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
Erleidet z.B. ein Pkw einen Totalschaden im Ausland oder wird im Ausland entwendet und nicht wieder aufgefunden, und kann nicht mehr zurück nach Deutschland geführt werden, kann es sein, dass das Fahrzeug verzollt werden muss, weil es in das jeweilige Land eingeführt wurde und dort verbleibt.
Es gilt der Geltungsbereich, der in den AKB vereinbart ist. Eine summenmäßige Begrenzung gibt es bei den Verzollungskosten nicht.
Die Kopplung der Leistung daran, dass das Ersatzfahrzeug wieder bei der Generali versichert wird, dient der Kundenbindung.