FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Das Optionsrecht des GP(X) endet zwar mit der Inanspruchnahme für den Wechsel in den MGP, es entstehen aber zeitgleich die neuen Ansprüche aus der Gesundheitsgarantie des MGP-Tarifs. Das Optionsrecht und die Gesundheitsgarantie sind in ihrer Funktionsweise und den Voraussetzungen nicht identisch, aber sehr ähnlich. Die Details kann man den jeweiligen Tarifbedingungen entnehmen.