FAQ- und Wissensdatenbank
Die Erweiterungsgarantie entfällt nicht, da auch der MGP eine Erweiterungsgarantie bei Leistungseinschränkungen in der GKV vorsieht. Die beiden Erweiterungsgarantien funktionieren aber nicht komplett identisch, da beide auf dem Optionsrecht (im GP(X)) bzw. auf der Gesundheitsgarantie (im MGP) basieren und diese ebenfalls leicht unterschiedlich sind.
Beispiele: