FAQ- und Wissensdatenbank
Wir gehen davon aus, dass es sich hier um eigenständige, rechtlich selbständige Unternehmen mit getrennten Buchführungen -allein schon aus steuerlichen Gründen- handelt. Damit handelt es sich um unterschiedliche VN. Aus diesem Grund sind für jedes Unternehmen/jeden VN eigene Konzept FirmenSAFE erforderlich. In jedem Konzept FirmenSAFE können bis zu fünf Versicherungsorte angegeben werden. Das gemeinsam genutzte Büro ist in jedem Vertrag als Versicherungsort anzugeben.Ggf. könnte eine Abdeckung über eine USP sinnvoll/erforderlich sein (z.B. max. Umsatzhöhe überschritten, eine Tochtergesellschaft betreibt eine nicht für Konzept FirmenSAFE zugelassene Betriebsart, Kunde wünscht Aufnahme von Mit-Versicherungsnehmer).