FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn es sich um eine Malertätigkeit im Sinne der KFS-fähigen Betriebsart „Maler-/Tapezierbetrieb (nicht: Groß- und Industrieanstrich)“ handelt, ist dies im Rahmen und Umfang der Haftpflichtversicherung versichert.
Sofern die Hauptbetriebsart – hier Malertätigkeit – mit dem FK-Checker ermittelt, KFS-fähig ist und nach Rücksprache mit dem Kunden bestätigt wurde, kann der Gerüstbauer als weitere Betriebsart angegeben werden und ist versichert.