FAQ- und Wissensdatenbank
Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück befinden. Grundsätzlich gilt also eine sogenannte „Gebäudegebundenheit“ in der Inhaltsversicherung.
Ein auf dem Grundstück abgestellter Container gilt nicht als Gebäude. Somit befinden sich dort gelagerte Sachen nicht an einem Versicherungsort. Über die Position „Sachen im Freien“ besteht Versicherungsschutz für die folgenden Gefahren (bei Konzept FirmenSAFE i.R. der Höchstentschädigung):
Besondere Selbstbehalte, Sicherheitsvorschriften gibt es nicht.
Eine darüber hinaus gehende Mitversicherung von Containern (z.B. über eine Besondere Vereinbarung) bzw. der darin befindlichen Sachen ist i.R. von Konzept FirmenSAFE nicht möglich.