FAQ- und Wissensdatenbank
Auch ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug, so dass entsprechender Versicherungsschutz besteht. Kraftfahrzeuganhänger (dies wäre auch ein Wohnwagen) sind jedoch ausgeschlossen. Wie auch bei den PKW ist jedoch stets zu beachten, dass es sich bei der gesamten Leistung um eine Deckung im Rahmen der Außenversicherung handelt. Bei Wohnmobilen hat dies insofern besondere Bedeutung, weil das ständige Inventar nicht über diese Leistung versichert ist, da es sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet.