FAQ- und Wissensdatenbank
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In der Kaskoversicherung
Allgefahrendeckung für den Akku
Es gibt viele Gefahren für den Akku eines E-Fahrzeugs. Wir versichern diesen gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Zum Beispiel zahlen wir bei Akku-Brand. Wir zahlen auch bei allen Schäden, die durch falsches Laden oder Bedienungsfehler beim Laden entstehen können.
Wir bieten keinen Versicherungsschutz für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
• Vorsatz
• Verschleiß
• Abnutzung
• chemische Einwirkungen
• Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers
Auch die Ladestation ist hervorragend mitversichert
Mit der Versicherung Ihres E-Fahrzeugs versichern wir auch Ihre eigene fest installierte Ladestation, Ihre Induktionsladeplatte oder Wallbox. Und das sogar, wenn sie sich außerhalb des Hauses oder der Garage befinden.
Wir bieten auch Schutz für Ihr Ladekabel. Dabei ist es egal, ob Sie damit gerade laden. Ihr Kabel ist ebenfalls versichert, wenn Sie es verschlossen aufbewahren, zum Beispiel in einem verschlossenen Schrank oder im verschlossenen Fahrzeug.
Wir zahlen, wenn kein Versicherungsschutz über die Gebäude- oder eine anderweitige Versicherung besteht.
Übernahme von Quarantänekosten in Kasko, z.B. im Hochvolt- oder Wassercontainer
Die notwendigen Quarantänekosten bei drohender Entzündung werden in der Kasko bis zu 1.000 € je Schadenereignis übernommen. Bei Bestandsverträgen, bei denen die Quarantänekosten bereits über den Schutzbrief eingeschlossen sind, können diese nicht über die Kaskoversicherung geltend machen.
Bestandskunden mit Schutzbrief erhalten die Leistung weiterhin über diesen; lediglich Kunden ohne Schutzbrief können das über die Kasko abwickeln (im Rahmen der Leistungsupdate-Garantie).
Wichtiger Hinweis für das Neugeschäft ab 07/25:
Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, ist diese Leistung innerhalb des Schutzbriefes für Neu- und Ersatzgeschäft ab 07/2025 zu Gunsten der Versicherung über Kasko entfallen.
Ausbaukosten für den Akku