FAQ- und Wissensdatenbank
Der Kfz-Vertrag hat zukünftig nach Umstellung einer Sparte immer in allen Sparten eine einheitliche Tarifversion. Mischverträge (= unterschiedliche Tarifversionen in KH und Kasko) gibt es dann nur noch in Bestandsverträgen (Beginn < 07/2025). Wird bei Bestandsverträgen (mit unterschiedlichen Tarifversionen) eine Änderung durchgeführt, die einen Einfluss auf eine Tarifversion hat, erfolgt eine Angleichung der Tarifversionen (an die KH).
Das absolute Highlight:
Bereits vergebener FlexN bleibt erhalten und muss nicht erneut vergeben werden!
Neues Vorgehen ab dem 01.07.2025
Hintergrund: Mit Einführung der Onlineänderung ist es möglich auch auf ältere Tarifversionen zuzugreifen und auf der Grundlage Änderungen vorzunehmen.